
ÜBERWACHUNG
Nach § 122 StrlSchV hat der Strahlenschutzverantwortliche für eine Beschränkung der Exposition zu sorgen. Er ist insbesondere verpflichtet, dass die Anwendung ionisierender Strahlen regelmäßig ausgewertet und bewertet wird.
Co.MPE.tent übernimmt als Dienstleister sowohl die Überwachung von Expositionssituationen als auch deren Analyse und Auswertung.
Unsere MPEs überwachen sämtliche Expositionen an CT und Interventionellen interventionellen Anlagen mit einem Dosismanagementsystem und unterstützen so die Anwender, die Strahlenexposition Strahlenbelastung zu reduzieren sowie die Untersuchungsprotokolle zu optimieren.