FAQ & Infomaterial
Warum brauche ich einen MPE?
Seit dem 1. Januar 2019 schreibt der Gesetzgeber den Betreibern von Computertomographen und Interventionsanlagen bei der Anzeige eines Neugeräts den Nachweis über die Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE) vor. Von dieser Regelung sind ebenfalls Standorte mit Betreiberwechsel betroffen, die einer erneuten Abnahme durch einen Sachverständigen bedürfen.
Seit dem 1 Januar 2023 gilt diese Pflicht auch für Anlagen, welche vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Der Betrieb einer solchen Anlage ist von einem fachkundigen MPE zu begleiten und der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Betreut die Co.MPE.tent auch Niedrigdosis-Geräte?
Da auch Geräte ohne hohe Patientendosis überwachungspflichtig sind, können wir auch diese im Dosismanagement anbinden und betreuen. Für diese Geräte erstellen wir Quartalsberichte, um auch hier stetig den Workflow und die Patientendosis zu optimieren.
Wie gehe ich mit Vorkommnissen um?
Ein Vorkommnis ist ein Ereignis, das zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt haben könnte und führen könnte (§1 StrlSchV).
Hierzu zählen beispielweise die Überschreitung des 3‑fachen DRWs, die Wiederholung von Untersuchungen, aber auch falsche Protokollwahl sowie Gerätefehler/-ausfälle. Wurde ein Vorkommnis durch aufmerksames Personal oder dem zuständigen MPE erkannt, sollte dieses Vorkommnis unabhängig von seiner Bedeutsamkeit dokumentiert werden. Anschließend führt der MPE die Überprüfung der Bedeutsamkeit anhand der Kriterien in Anlage 14 und 15 der StrlSchV durch. Sollte ein Vorkommnis als bedeutsam eingestuft werden, liegt nach §108 StrlSchV die Pflicht beim SSV, diesen Vorfall an die Behörde zu melden.
Unabhängig von der Bedeutsamkeit müssen Vorkommnisse systematisch untersucht und ggfs. geeignete Gegenmaßnahmen eingeführt werden, um eine potentielle Wiederholung zu vermeiden.
Welchen Vorteil bietet die Co.MPE.tent GmbH im Vergleich zu einem festangestellten Medizinphysik-Experten?
Unterstützt die Co.MPE.tent auch MPEs in der Klinik?
Welche Gebiete in Deutschland betreut die Co.MPE.tent?
Woher weiß ich, welche meiner Geräte MPE-pflichtig sind?
Brauche ich ein Dosismanagementsystem?
Zwar wird im Strahlenschutzrecht an keiner Stelle ein Dosismanagementsystem gefordert. Jedoch ist in Verbindung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Medizinphysik-Experten (MPE), sowie den Anforderungen bei Vorkommnissen in Verbindung mit den bestehenden Meldekriterien nach Anlage 14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Komplexität bei Vergleichen mit diagnostischen Referenzwerten (DRW), ein Dosismanagementsystem nahezu unabdingbar.
Wir bieten unsere Leistungen auch in Kombination mit einer Cloud-Lösung für ein Dosismanagement an.
Meldet der MPE bedeutsame Vorkommnisse an die Behörde?
Betreut die Co.MPE.tent auch kleinere radiologische Praxen oder nur große Kliniken?
Wir verstehen, dass die Anforderungen und Herausforderungen in der Radiologie vielfältig sind. Daher haben wir unser Dienstleistungsspektrum so gestaltet, dass es auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten werden kann, unabhängig von ihrer Größe und Geräteanzahl.
Kann ich auch nur eine Strahlenschutzunterweisung bei der Co.MPE.tent buchen?
Alle unsere Leistungen können auch einzeln und individuell zusammengestellt auf Stundebasis gebucht werden.
Unabhängig von der Buchung eines Servicelevels übernehmen wir beispielsweise die Strahlenschutzunterweisung sowie die Prüfung von Strahlenschutzmitteln für Sie (inklusive Zertifikate). Steht eine Prüfung der Ärztlichen Stellen oder das Aufsichtsprogramm der zuständigen Behörde an, so können Sie unsere Leistungen auch für den Rahmen dieser Prüfung buchen.
Bietet die Co.MPE.tent auch MPEs für die Nuklearmedizin an?
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Sprechen Sie uns an
Julia Wiedkamp
Medizinphysik-Expertin
Keyvan Mir Amidi Namini
Medizinphysik-Experte