Sie planen die Neuanlage eines Computertomographen oder eine neue Interventionsanlage?
Mit uns erfüllen Sie die Genehmigungsvoraussetzung entsprechend der neuen Strahlenschutzgesetzgebung §14 StrlSchG, einen fachkundigen Medizinphysik-Experten bei diesen dosisintensiven Verfahren hinzuzuziehen.
Ihre Anlage funktioniert einwandfrei und Sie planen keinerlei Änderungen in den nächsten Jahren?
Der Gesetzgeber sieht dabei entsprechend §198 StrlSchG eine Übergangsfrist für die Hinzuziehung eines fachkundigen Medizinphysik-Experten bis 31.12.2022 vor. Unsere Dienstleistungsangebote sichern Sie schon jetzt ab.
Medizinphysiker? Medizinphysik-Experte? MPE? Fachkundiger Medizinphysikexperte?
Bei dem Begriffs-Dschungel wissen Sie nicht mehr, an wen Sie sich nun tatsächlich wenden müssen? Sie haben ja noch Zeit und wollen sich noch nicht damit auseinandersetzen? Allerdings haben Sie gehört, dass Medizinphysik-Experten mit der Fachkunde in der Röntgendiagnostik Mangelware sind?
Wir helfen Ihnen gerne!
Wir sind…
… ein deutschlandweites Team erfahrener Medizinphysik-Experten mit der gesetzlich erforderlichen Fachkunde nach §74 StrlSchG in der Röntgendiagnostik, inklusive der Spezialbereiche interventionelle Radiologie und Computertomographie.
Uns zeichnet aus,…
…dass wir umfassende Expertise in diagnostischer Radiologie und mit interventionellen Röntgeneinrichtungen besitzen. Wir kennen uns aus mit klinischen Abläufen und können auf Ihre individuellen Anforderungen optimal eingehen. Dabei ist es immer unser Ziel, eine ganzheitlich optimierte Gesamtlösung entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen zu erstellen.
Wir übernehmen für Sie…
- Wir übernehmen für Sie die Aufgaben eines Medizinphysik-Experten entsprechend §132 der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen, sowie den relevanten Fachgremien, ärztlichen Stellen und Behörden.
- Wir führen für Sie die Überwachung der Patienten-Dosimetrie inklusive Prüfung der diagnostischen Referenzwerte durch, auch in Hinblick auf Vorkommnisse und Meldepflicht, und optimieren den Personen-Strahlenschutz.
- Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Auswahl und Etablierung eines Dosismanagementsystems, welches für die Erfüllung der Strahlenschutzaufgaben ein unerlässliches Werkzeug darstellt.
- Wir beraten Sie gern zu den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Dokumentationspflichten, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen. Ebenso unterstützen wir Sie bei Zulassungsbeantragungen neuer Geräte unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsfristen.
Sie wollen mehr erfahren? Sprechen Sie uns an!
Wir erweitern beständig unser Portfolio, um Ihren Bedürfnissen qualitativ auf höchstem Niveau zu begegnen.
Mit uns erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Mindest-Anforderungen, mit uns gewinnen Sie ein exzellentes Team, welches Ihnen einen sicheren und effektiven Service für Dosimetrie und Strahlenschutz bietet.
Individuell und Co.MPE.tent.