FAQ & Infomaterial

Warum brauche ich einen MPE?

Seit dem 1. Ja­nu­ar 2019 schreibt der Ge­setz­ge­ber den Be­trei­bern von Com­pu­ter­to­mo­gra­phen und In­ter­ven­ti­ons­an­la­gen bei der An­zei­ge eines Neu­ge­räts den Nach­weis über die Zu­sam­men­ar­beit mit einem Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­ten (MPE) vor. Von die­ser Re­ge­lung sind eben­falls Stand­or­te mit Be­trei­ber­wech­sel be­trof­fen, die einer er­neu­ten Ab­nah­me durch einen Sach­ver­stän­di­gen bedürfen.

Seit dem 1 Ja­nu­ar 2023 gilt diese Pflicht auch für An­la­gen, wel­che vor dem 31.12.2018 in Be­trieb ge­nom­men wur­den. Der Be­trieb einer sol­chen An­la­ge ist von einem fach­kun­di­gen MPE zu be­glei­ten und der zu­stän­di­gen Be­hör­de anzuzeigen.

Betreut die Co.MPE.tent auch Niedrigdosis-Geräte?

Da auch Ge­rä­te ohne hohe Pa­ti­en­ten­do­sis über­wa­chungs­pflich­tig sind, kön­nen wir auch diese im Do­sis­ma­nage­ment an­bin­den und be­treu­en. Für diese Ge­rä­te er­stel­len wir Quar­tals­be­rich­te, um auch hier ste­tig den Work­flow und die Pa­ti­en­ten­do­sis zu optimieren.

Wie gehe ich mit Vorkommnissen um?

Ein Vor­komm­nis ist ein Er­eig­nis, das zu einer un­be­ab­sich­tig­ten Ex­po­si­ti­on ge­führt hat, ge­führt haben könn­te und füh­ren könn­te (§1 StrlSchV).

Hier­zu zäh­len bei­spiel­wei­se die Über­schrei­tung des 3‑fachen DRWs, die Wie­der­ho­lung von Un­ter­su­chun­gen, aber auch fal­sche Pro­to­koll­wahl sowie  Ge­rä­te­feh­ler/-aus­fäl­le. Wurde ein Vor­komm­nis durch auf­merk­sa­mes Per­so­nal oder dem zu­stän­di­gen MPE er­kannt, soll­te die­ses Vor­komm­nis un­ab­hän­gig von sei­ner Be­deut­sam­keit do­ku­men­tiert wer­den. An­schlie­ßend führt der MPE die Über­prü­fung der Be­deut­sam­keit an­hand der Kri­te­ri­en in An­la­ge 14 und 15 der StrlSchV durch. Soll­te ein Vor­komm­nis als be­deut­sam ein­ge­stuft wer­den, liegt nach §108 StrlSchV die Pflicht beim SSV, die­sen Vor­fall an die Be­hör­de zu melden.

Un­ab­hän­gig von der Be­deut­sam­keit müs­sen Vor­komm­nis­se sys­te­ma­tisch un­ter­sucht und ggfs. ge­eig­ne­te Ge­gen­maß­nah­men ein­ge­führt wer­den, um eine po­ten­ti­el­le Wie­der­ho­lung zu vermeiden.

Welchen Vorteil bietet die Co.MPE.tent im Vergleich zu einem festangestellten Medizinphysik-Experten?

Da wir ein gro­ßes Team an fach­kun­di­gen Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­ten sind, kön­nen wir Ihnen eine kon­ti­nu­ier­li­che Be­treu­ung Ihrer An­la­gen bie­ten. Bei Krank­heits- oder Ur­laubs­aus­fäl­len ist immer ein wei­te­rer Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­te für Sie zu­stän­dig und je­der­zeit er­reich­bar. Au­ßer­dem ver­fü­gen wir über ein gro­ßes Fach­wis­sen für alle Ge­rä­te­ty­pen jeg­li­cher Her­stel­ler. Durch den ste­ti­gen in­ter­nen Aus­tausch unter un­se­ren Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­ten kön­nen Her­aus­for­de­run­gen, sowie die sich dar­aus ent­wi­ckel­ten Lö­sun­gen wei­ter­ge­ge­ben und so zu­künf­tig schnel­ler um­ge­setzt werden. 

Unterstützt die Co.MPE.tent auch MPEs in der Klinik?

Gerne un­ter­stüt­zen wir so­wohl fach­kun­di­ge als auch nicht fach­kun­di­ge MPEs in Kli­ni­ken und Pra­xen dabei, die ge­setz­li­chen For­de­run­gen zu er­fül­len, sowie Ar­beits­ab­läu­fe und Strah­len­schutz­maß­nah­men zu optimieren. 

Welche Gebiete in Deutschland betreut die Co.MPE.tent?

Die Kom­bi­na­ti­on aus un­se­rem zen­tra­len Fir­men­sitz in Frank­furt am Main und der flä­chen­de­cken­den Prä­senz un­se­rer MPEs macht es uns mög­lich, Kun­den deutsch­land­weit best­mög­lich zu unterstützen. 

Woher weiß ich, welche meiner Geräte MPE-pflichtig sind?

MPE-pflich­tig sind alle Hoch­do­sis­ver­fah­ren. Hier­zu zählt die Com­pu­ter­to­mo­gra­phie, sowie alle Durch­leuch­tungs­an­la­gen, an denen In­ter­ven­tio­nen mit hohen Pa­ti­en­ten­do­sen durch­ge­führt wer­den. Die An­wen­dun­gen, die unter letz­te­re Ka­te­go­rie fal­len sind in der Sach­ver­stän­di­gen-Prüf­richt­li­nie (01.07.2020) in Ta­bel­le E14 zu finden. 

Brauche ich ein Dosismanagementsystem?

Zwar wird im Strah­len­schutz­recht an kei­ner Stel­le ein Do­sis­ma­nage­ment­sys­tem ge­for­dert. Je­doch ist in Ver­bin­dung mit den ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Auf­ga­ben eines Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­ten (MPE), sowie den An­for­de­run­gen bei Vor­komm­nis­sen in Ver­bin­dung mit den be­stehen­den Mel­de­kri­te­ri­en nach An­la­ge 14 Strah­len­schutz­ver­ord­nung (StrlSchV) und der Kom­ple­xi­tät bei Ver­glei­chen mit dia­gnos­ti­schen Re­fe­renz­wer­ten (DRW), ein Do­sis­ma­nage­ment­sys­tem na­he­zu unabdingbar.

Wir bie­ten un­se­re Leis­tun­gen auch in Kom­bi­na­ti­on mit einer Cloud-Lö­sung für ein Do­sis­ma­nage­ment an.

Meldet der MPE bedeutsame Vorkommnisse an die Behörde?

Nein. Wenn wir bei un­se­rer mo­nat­li­chen Aus­wer­tung ein be­deut­sa­mes Vor­komm­nis ent­de­cken, be­spre­chen wir die­ses mit dem zu­stän­di­gen SSB. Die Ent­schei­dung zur Mel­dung an die Be­hör­de und die Mel­dung selbst liegt beim SSV. 

Betreut die Co.MPE.tent auch kleinere radiologische Praxen oder nur große Kliniken?

Wir ver­ste­hen, dass die An­for­de­run­gen und Her­aus­for­de­run­gen in der Ra­dio­lo­gie viel­fäl­tig sind. Daher haben wir unser Dienst­leis­tungs­spek­trum so ge­stal­tet, dass es auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se un­se­rer Kun­den zu­ge­schnit­ten wer­den kann, un­ab­hän­gig von ihrer Größe und Geräteanzahl.

Kann ich auch nur eine Strahlenschutzunterweisung bei der Co.MPE.tent buchen?

Alle un­se­re Leis­tun­gen kön­nen auch ein­zeln und in­di­vi­du­ell zu­sam­men­ge­stellt auf Stun­de­ba­sis ge­bucht werden.

Un­ab­hän­gig von der Bu­chung eines Ser­vice­le­vels über­neh­men wir bei­spiels­wei­se die Strah­len­schutz­un­ter­wei­sung sowie die Prü­fung von Strah­len­schutz­mit­teln für Sie (in­klu­si­ve Zer­ti­fi­ka­te). Steht eine Prü­fung der Ärzt­li­chen Stel­len oder das Auf­sichts­pro­gramm der zu­stän­di­gen Be­hör­de an, so kön­nen Sie un­se­re Leis­tun­gen auch für den Rah­men die­ser Prü­fung buchen.

Bietet die Co.MPE.tent auch MPEs für die Nuklearmedizin an?

Bei der Co.MPE.tent sind auch Phy­si­ker mit der Fach­kun­de für die Nu­kle­ar­me­di­zin be­schäf­tigt. Daher bie­ten wir un­se­re MPE-Leis­tung neben der Ra­dio­lo­gie auch in der Nu­kle­ar­me­di­zin an. 

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Julia Wied­kamp
Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­tin

Key­van Mir Amidi Nami­ni
Me­di­zin­phy­sik-Ex­per­te

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