Die Auswahl eines Dosismanagementsystems
Früher oder später steht jede radiologische Praxis oder Klinik vor der Herausforderung, ein Dosismanagementsystem (DMS) zu erwerben. Ein notwendiger Schritt,
Seit dem 1. Januar 2019 schreibt der Gesetzgeber den Betreibern von Computertomographen und Interventionsanlagen bei der Anzeige eines Neugeräts den Nachweis über die Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE) vor. Von dieser Regelung sind ebenfalls Standorte mit Betreiberwechsel betroffen, die einer erneuten Abnahme durch einen Sachverständigen bedürfen.
Seit dem 1 Januar 2023 gilt diese Pflicht auch für Anlagen, welche vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Der Betrieb einer solchen Anlage ist von einem fachkundigen MPE zu begleiten und der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Da auch Geräte ohne hohe Patientendosis überwachungspflichtig sind, können wir auch diese im Dosismanagement anbinden und betreuen. Für diese Geräte erstellen wir Quartalsberichte, um auch hier stetig den Workflow und die Patientendosis zu optimieren.
Ein Vorkommnis ist ein Ereignis, das zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt haben könnte und führen könnte (§1 StrlSchV).
Hierzu zählen beispielweise die Überschreitung des 3‑fachen DRWs, die Wiederholung von Untersuchungen, aber auch falsche Protokollwahl sowie Gerätefehler/-ausfälle. Wurde ein Vorkommnis durch aufmerksames Personal oder dem zuständigen MPE erkannt, sollte dieses Vorkommnis unabhängig von seiner Bedeutsamkeit dokumentiert werden. Anschließend führt der MPE die Überprüfung der Bedeutsamkeit anhand der Kriterien in Anlage 14 und 15 der StrlSchV durch. Sollte ein Vorkommnis als bedeutsam eingestuft werden, liegt nach §108 StrlSchV die Pflicht beim SSV, diesen Vorfall an die Behörde zu melden.
Unabhängig von der Bedeutsamkeit müssen Vorkommnisse systematisch untersucht und ggfs. geeignete Gegenmaßnahmen eingeführt werden, um eine potentielle Wiederholung zu vermeiden.
Zwar wird im Strahlenschutzrecht an keiner Stelle ein Dosismanagementsystem gefordert. Jedoch ist in Verbindung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Medizinphysik-Experten (MPE), sowie den Anforderungen bei Vorkommnissen in Verbindung mit den bestehenden Meldekriterien nach Anlage 14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Komplexität bei Vergleichen mit diagnostischen Referenzwerten (DRW), ein Dosismanagementsystem nahezu unabdingbar.
Wir bieten unsere Leistungen auch in Kombination mit einer Cloud-Lösung für ein Dosismanagement an.
Wir verstehen, dass die Anforderungen und Herausforderungen in der Radiologie vielfältig sind. Daher haben wir unser Dienstleistungsspektrum so gestaltet, dass es auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten werden kann, unabhängig von ihrer Größe und Geräteanzahl.
Alle unsere Leistungen können auch einzeln und individuell zusammengestellt auf Stundebasis gebucht werden.
Unabhängig von der Buchung eines Servicelevels übernehmen wir beispielsweise die Strahlenschutzunterweisung sowie die Prüfung von Strahlenschutzmitteln für Sie (inklusive Zertifikate). Steht eine Prüfung der Ärztlichen Stellen oder das Aufsichtsprogramm der zuständigen Behörde an, so können Sie unsere Leistungen auch für den Rahmen dieser Prüfung buchen.
Früher oder später steht jede radiologische Praxis oder Klinik vor der Herausforderung, ein Dosismanagementsystem (DMS) zu erwerben. Ein notwendiger Schritt,
Julia Wiedkamp
Medizinphysik-Expertin
Keyvan Mir Amidi Namini
Medizinphysik-Experte
Co.MPE.tent GmbH
Gaugrafenstraße 34
60489 Frankfurt am Main
So erreichen Sie uns
kontakt@co-mpe-tent.de
+49 (0) 69 583 000 400
© 2023 Co.MPE.tent Gmbh. Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutz | Webdesign by CLICKLIFT
© 2023 Co.MPE.tent Gmbh. Alle Rechte vorbehalten
Impressum | Datenschutz | Webdesign by CLICKLIFT
© 2023 Co.MPE.tent Gmbh.
Alle Rechte vorbehalten
Impressum | Datenschutz
Webdesign by CLICKLIFT